Teilnahmebedingungen: Kitapass für Partnerkitas
1. Geltungsbereich und ergänzende Bestimmungen
Diese Teilnahmebedingungen regeln den Erwerb und die Nutzung des Kitapasses für das phaeno Wolfsburg durch staatliche und private Kindertagesstätten. Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des phaeno Wolfsburg.
2. Berechtigung und Erwerb
2.1 Erwerbsberechtigung
- Der Kitapass kann ausschließlich von Kitas als Institution erworben werden
- Der Erwerb erfolgt für die gesamte Kita zum Preis von 1,50 Euro pro Kind
- Maßgeblich ist die Zahl der Kinder zum Zeitpunkt des Erwerbs
2.2 Erwerbsverfahren
- Antragstellung frühestens vier Wochen vor Gültigkeitsbeginn
- Nachweis der aktuellen Anzahl der Kinder bei Antragstellung
- Benennung einer festen Ansprechperson der Kita
- Zustellung des Kitapasses in dreifacher Ausfertigung per Post oder Hinterlegung an der Kasse
3. Gültigkeit und Laufzeit
- Gültigkeitszeitraum: 01.03.2026 bis 31.07.2027
- Verlängerung: Erfolgt nicht automatisch; Neuantrag erforderlich
- Übertragbarkeit: Ausgeschlossen auf andere Kitas oder Institutionen
4. Leistungsumfang
4.1 Eingeschlossene Leistungen
- Unbegrenzter kostenfreier Eintritt für Aktivitäten während der Gültigkeitsdauer
- Eintritt für alle Kinder der Kita
- Eintritt für zwei Begleitpersonen je Lerngruppe (max. 25 Personen)
- Nutzung aller regulären Ausstellungsbereiche
4.2 Zusätzliche Kosten
- Weitere Begleitpersonen zahlen regulären Eintritt
- Workshops und Sonderveranstaltungen sind kostenpflichtig zubuchbar
4.3 Kapazitätsbeschränkungen Die Besucherzahl kann in folgenden Zeiträumen begrenzt werden:
- Drei Wochen vor den Sommerferien
- Während der Ferienzeiten
5. Zulässige Nutzung
5.1 Erlaubte Aktivitäten
- Kitagruppenbesuche
- Projekttage
- Arbeitsgemeinschaften
- Exkursionen
5.2 Unzulässige Nutzung
- Privatbesuche von Familien oder Einzelpersonen
- Feiern mit privatem Charakter
- Besuche kitafremder Gruppen
- Freizeitaktivitäten ohne Kita-Bezug
6. Buchungsverfahren und Besuchsablauf
6.1 Voranmeldung (obligatorisch)
6.2 Einlass und Nachweis
- Vorlage des Kitapasses an der Kasse
- Nachweis der Kitazugehörigkeit durch Bescheinigung mit Namen der begleitenden Erzieher:innen
6.3 Aufsichtspflicht: Die Begleitpersonen tragen während des gesamten Aufenthalts die volle Aufsichtsverantwortung.
7. Verhaltensregeln und Haftung
7.1 Hausordnung
- Verbindliche Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung
- Information der Kinder über geltende Regeln durch begleitende Erzieher:innen
7.2 Haftung für Schäden: Die Kita haftet im gesetzlichen Rahmen für Schäden an Gebäuden, Ausstellungsobjekten oder Einrichtungen, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Kindern oder Begleitpersonen verursacht werden.
7.3 Hausrecht: Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann die Einrichtung nach Abmahnung Personen oder Gruppen vom weiteren Besuch ausschließen.
8. Widerruf und Erstattung
- Widerrufsrecht: Nur bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern nach §§ 312 ff. BGB
- Erstattung: Bei Nichtnutzung ausgeschlossen
- Laufzeitverlängerung: Bei Schließung der Einrichtung (z.B. Sanierung, höhere Gewalt) angemessen möglich
9. Datenschutz
9.1 Datenverarbeitung
- Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung
- Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO
9.2 Datenweitergabe und -löschung
- Weitergabe nur bei gesetzlichen Vorgaben oder zur Vertragserfüllung
- Löschung nach Vertragsende unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen
- Betroffenenrechte nach DSGVO; Details in der Datenschutzerklärung
10. Schlussbestimmungen
- Änderungen: Schriftliche Mitteilung an die Kita
- Anwendbares Recht: Recht der Bundesrepublik Deutschland
- Gerichtsstand: Sitz der Einrichtung