Teilnahmebedingungen: Schulpass für Partnerschulen
1. Geltungsbereich und ergänzende Bestimmungen
Diese Teilnahmebedingungen regeln den Erwerb und die Nutzung des Schulpasses für das phaeno Wolfsburg durch staatliche und private Schulen. Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des phaeno Wolfsburg.
2. Berechtigung und Erwerb
2.1 Erwerbsberechtigung
- Der Schulpass kann ausschließlich von Schulen als Institution erworben werden
- Der Erwerb erfolgt für die gesamte Schule zum Preis von 1,50 Euro pro Schüler:in
- Maßgeblich ist die Schülerzahl zum Zeitpunkt des Erwerbs
2.2 Erwerbsverfahren
- Antragstellung frühestens vier Wochen vor Gültigkeitsbeginn
- Nachweis der aktuellen Schülerzahl bei Antragstellung
- Benennung einer festen Ansprechperson der Schule
- Zustellung des Schulpasses in dreifacher Ausfertigung per Post oder Hinterlegung an der Kasse
3. Gültigkeit und Laufzeit
- Gültigkeitszeitraum: 01.03.2026 bis 31.07.2027
- Verlängerung: Erfolgt nicht automatisch; Neuantrag erforderlich
- Übertragbarkeit: Ausgeschlossen auf andere Schulen oder Institutionen
4. Leistungsumfang
4.1 Eingeschlossene Leistungen
- Unbegrenzter kostenfreier Eintritt für schulische Aktivitäten während der Gültigkeitsdauer
- Eintritt für alle Schüler:innen der Schule
- Eintritt für zwei Begleitpersonen je Lerngruppe (max. 25 Personen)
- Nutzung aller regulären Ausstellungsbereiche
4.2 Zusätzliche Kosten
- Weitere Begleitpersonen zahlen regulären Eintritt
- Workshops und Sonderveranstaltungen sind kostenpflichtig zubuchbar
4.3 Kapazitätsbeschränkungen Die Besucherzahl kann in folgenden Zeiträumen begrenzt werden:
- Drei Wochen vor den Sommerferien
- Während der Ferienzeiten
5. Zulässige Nutzung
5.1 Erlaubte schulische Aktivitäten
- Unterrichtsgänge
- Projekttage
- Arbeitsgemeinschaften
- Schulische Exkursionen
5.2 Unzulässige Nutzung
- Privatbesuche von Familien oder Einzelpersonen
- Klassenfeiern mit privatem Charakter
- Besuche schulfremder Gruppen (z.B. Austauschgruppen)
- Freizeitaktivitäten ohne schulischen Bezug
6. Buchungsverfahren und Besuchsablauf
6.1 Voranmeldung (obligatorisch)
6.2 Einlass und Nachweis
- Vorlage des Schulpasses an der Kasse
- Nachweis der Schulzugehörigkeit durch:
- Einzelne Schülerausweise oder
- Schulbescheinigung mit Namen der begleitenden Lehrkräfte
6.3 Aufsichtspflicht: Die Begleitpersonen tragen während des gesamten Aufenthalts die volle Aufsichtsverantwortung.
7. Verhaltensregeln und Haftung
7.1 Hausordnung
- Verbindliche Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung
- Information der Schüler:innen über geltende Regeln durch begleitende Lehrkräfte
7.2 Haftung für Schäden: Die Schule haftet im gesetzlichen Rahmen für Schäden an Gebäuden, Ausstellungsobjekten oder Einrichtungen, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Schüler:innen oder Begleitpersonen verursacht werden.
7.3 Hausrecht: Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann die Einrichtung nach Abmahnung Personen oder Gruppen vom weiteren Besuch ausschließen.
8. Widerruf und Erstattung
- Widerrufsrecht: Nur bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern nach §§ 312 ff. BGB
- Erstattung: Bei Nichtnutzung ausgeschlossen
- Laufzeitverlängerung: Bei Schließung der Einrichtung (z.B. Sanierung, höhere Gewalt) angemessen möglich
9. Datenschutz
9.1 Datenverarbeitung
- Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung
- Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO
9.2 Datenweitergabe und -löschung
- Weitergabe nur bei gesetzlichen Vorgaben oder zur Vertragserfüllung
- Löschung nach Vertragsende unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen
- Betroffenenrechte nach DSGVO; Details in der Datenschutzerklärung
10. Schlussbestimmungen
- Änderungen: Schriftliche Mitteilung an die Schule
- Anwendbares Recht: Recht der Bundesrepublik Deutschland
- Gerichtsstand: Sitz der Einrichtung